Als zivildienstpflichtiger Mann musst du dich selbst bei der Zivildienstserviceagentur vor dem Sozialdienst melden, falls der Auslandsdienst als Zivilersatzdienst geleistet wird. Mehr Infos findest du oben unter “Gilt der Auslandsdienst als Zivildienst?”.

Die Botschaft der Republik Österreich in Tel Aviv entweder durch persönliches Erscheinen oder per E-Mail von deinem Dienstantritt in Kenntnis setzen sowie während des gesamten Auslandsdienstes je nach den örtlichen Gegebenheiten angemessenen Kontakt zu derselben zu halten
Die Botschaft der Republik Österreich in Tel Aviv über durch Wechsel des Einsatzortes bzw. Dienstreisen bedingte Ortsveränderungen unverzüglich zu informieren. Der Botschaft muss jederzeit dein jeweiliger ständiger Aufenthaltsort bekannt oder über die ihr bekannt gegebene Kontaktadresse der Dienststelle unmittelbar erfragbar sein.
In Krisenfällen (insbesondere bei Naturkatastrophen, Terroranschlägen, politischen oder sozialen Unruhen im Einsatzland) unverzüglich mit dem Verein Kontakt aufnehmen.

In Krisenfällen sämtlichen Empfehlungen und Aufforderungen der Botschaft der Republik Österreich in Tel Aviv unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten, auch wenn noch keine diesbezügliche Stellungnahme des Vereins vorliegt.
Den Verein (Finanzreferat) über sämtliche Vereinbarungen mit der Einsatzstelle betreffend Aufgabenstellung, Arbeits- und Zeiteinteilung, Urlaubsregelung, insbesondere auch hinsichtlich etwaiger finanzieller oder sonstiger Unterstützung des Auslandsdieners durch die Einsatzstelle in Kenntnis zu setzen und über jegliche diesbezügliche Änderung auf dem Laufenden zu halten.
Während deines Einsatzes Kontakt zum Verein halten.
Die zwei Dienstberichte (Zwischenbericht und Endbericht) zeitgerecht, vollständig und korrekt zu erstellen und zu übermitteln.
Den in Zusammenhang mit Krankheitsfall und Freistellung bestehenden Meldepflichten in der vereinbarten Weise wahrnehmen und die diesbezüglichen Fristen selbständig einzuhalten.
Sich bei dienstbezogenen Fragen (vor allem zu Fragen der finanziellen Gebarung) zuerst an die zuständigen Stellen beim Verein zu wenden.
Den Verein regelmäßig über alle relevanten, dienstbezogenen Entwicklungen und Änderungen zu informieren.
Teilnahme an der monatlichen Israel-Onlinekonferenzund bei Möglichkeit auch Mittwochskonferenzen.