Ja, grundsätzlich ist man als SozialdienerIn Familienbeihilfe bezugsberechtigt, in der Zeit zwischen Ausbildungsende und Dienstantritt, sowie auch während des Auslandsdienstes selbst. Hierzu ist nur die Einreichung eines Formulars beim zuständigen Finanzamt notwendig. Das Formular wird dir rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Anspruch auf Familienbeihilfe hast du allerdings nur bis zum Alter von 24. (bzw. bis zum Alter von 25, solltest du bereits Zivildienst im Inland geleistet haben).