FAQ2019-03-12T15:17:56+01:00

FREQUENTLY ASKED QUESTIONS

Was ist ein Auslandsdienst?2019-02-27T21:04:27+01:00

Ein Auslandsdienst ist ein Gedenk-, Sozial- oder Friedensdienst im Ausland, der zwischen sechs und zwölf Monate dauert (in unserem Programm nur zwölf Monate) und an einer Einsatzstelle geleistet wird. Die Ziele eines Auslandsdienstes sind die Vertiefung von schulischer Vorbildung, das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle, die Persönlichkeitsentwicklung, die Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für soziale Berufsfelder, die Berufsorientierung, die Stärkung sozialer und interkultureller Kompetenzen sowie die Förderung des sozialen Engagements der TeilnehmerInnen. Die Auslandsdienste sind durch das Freiwilligengesetz geregelt.

Kann ich als Frau einen geförderten Auslandsdienst machen?2019-02-27T21:04:46+01:00

Ja, der Auslandsdienst wird für Frauen und Männer gleich gefördert.

Gilt der Auslandsdienst als Zivildienst?2019-02-27T21:05:14+01:00

Ja. Solltest du noch zivildienstpflichtig sein, hast du die Möglichkeit dir den über unseren Verein abgeleisteten zwölfmonatigen Freiwilligendienst als Zivilersatzdienst anrechnen zu lassen. Sollte dein Dienst durch dich, deine Einsatzstelle oder den Verein vorzeitig abgebrochen werden, werden deine gearbeiteten Diensttage deiner noch abzuleistenden Zivildienstzeit abgezählt. Die einzige Voraussetzung hierfür ist, dass du länger als zwei Monate in deinem Dienst tätig warst. Damit du nicht Gefahr läufst während deiner Vorbereitung auf einen Auslandsdienst, oder während des Auslandsdienstes selber zu einem regulären Zivildienst oder Militärdienst in Österreich zugewiesen zu werden, solltest du den entsprechenden Behörden direkt nach deiner Stellung deine Absicht bekunden. Von der Stellungskommission bekommst du bei deiner Stellung ein Formular, welches sich „Zivildiensterklärung“ nennt. Dieses musst du ausfüllen und an das Militärkommando senden. Im Anschluss wird dir von der Zivildienstserviceagentur (ZISA) ein Feststellungsbescheid zugesendet mit dem du nicht mehr zum Militärdienst zugewiesen werden kannst. In diesem Feststellungsbescheid findest du deine Zivildienstzahl, die du dir unbedingt aufheben musst. Hast du bis zu diesem Zeitpunkt das Aufnahmeverfahren unseres Vereins bereits abgeschlossen, erhältst du eine so genannte „Vorvereinbarung“, die du dann nur noch an die ZISA per E-Mail oder Einschreiben schicken musst, woraufhin diese dich bis zum 28. Lebensjahr nicht mehr zu einem Zivildienst zuweisen kann. Solltest du deinen Feststellungsbescheid bereits vor der offiziellen Aufnahme in den Verein erhalten, ist dir geraten der ZISA per E-Mail mitzuteilen, dass du dich in einem Aufnahmeverfahren für einen Auslandsdienst befindest und sie um eine Bestätigung zu bitten, dass sie dich bis Ende dieses Aufnahmeverfahrens nicht zu einem Zivildienst im Inland zuweisen werden. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, die ZISA dir diese Frist nicht gewähren, oder solltest du bei anderen Schritten dieses Verfahrens Probleme haben, wende dich bitte an unser Büro.

Gibt es für meinen Auslandsdienst einen Vertrag?2019-02-27T21:17:19+01:00

Ja, du schließt für deinen Auslandsdienst eine „Einsatzvereinbarung“ mit dem Verein Österreichischer Auslandsdienst ab. Darin sind wichtige Punkte geregelt: die Tätigkeiten an deiner Einsatzstelle, die Ziele deines Dienstes, deine Pflichten, wie der Kontakt mit dem Verein Österreichischer Auslandsdienst während des Dienstes geregelt wird, welche Berichte du schreiben musst, die Pflichten des Vereins, die Höhe deines Taschengelds, deine Versicherung, wie du dich im Krankheitsfall verhalten musst, Urlaubsregelungen, wie bei einer vorzeitigen Beendigung des Dienstes vorzugehen ist sowie allgemeine Regelungen.

Kann ich mir den Einsatzort in Israel aussuchen?2019-02-27T21:17:40+01:00

Wenn du dich als Frau für die Na’amat Kindertagesstätten bewirbst, kannst du dir deinen Einsatzort nicht aussuchen. Die Israeli Volunteer Association teilt alle Freiwilligen aus Europa gemäß den Bedürfnissen Na’amats auf ganz Israel auf.

Wenn du dich für das Loewenstein Rehabilitation Center interessiert, gibt es nur diesen Einsatzort, der mit der Aufnahme feststeht.

Wann erfahre ich, ob ich aufgenommen wurde?2019-05-13T17:40:41+02:00

Wir werden uns nach Einlangen deiner Bewerbung so schnell wie möglich bei dir melden.

Wie schaut die Vorbereitung auf den Auslandsdienst aus?2019-02-27T21:18:18+01:00

Der Verein Österreichischer Auslandsdienst ist für deine Vorbereitung in Österreich zuständig. Wir bieten dir zwei verpflichtende Wochenendseminare sowie monatliche Online-Konferenzen an. Bei den Vorbereitungsseminaren lernst du die anderen Freiwilligen kennen. Dort werden wir mit dir über deine Arbeit und Erwartungen sprechen und dich inhaltlich auf deinen Israel-Aufenthalt vorbereiten. Die Erfüllung eines Learning Agreements ist ebenso Teil der Vorbereitung wie Gespräche mit MentorInnen, die das Programm bereits absolvieren.

Was muss ich eigenständig vorbereiten?2019-02-27T21:18:34+01:00

Als Teil der Vorbereitung musst du ein Learning Agreement erfüllen (Bücher lesen, Filme/Dokus schauen, Veranstaltungen besuchen).

Muss ich Hebräisch können?2019-02-27T21:18:51+01:00

Nein, Hebräischkenntnisse sind keine Voraussetzung für die Bewerbung. Aber du musst motiviert sein, Hebräisch lernen zu wollen, um mit den Kindern und PatientInnen an deiner Einsatzstelle besser kommunizieren zu können.

Wann beginnt der Auslandsdienst und wie lange dauert er?2019-10-06T17:20:25+02:00

Dein Sozialdienst in Israel beginnt mit der Anreise Ende August 2020 und dem On-Arrival-Seminar. Dein erster Arbeitstag ist der 1.9.2020. Das Dienstende ist am 31.8.2021.

Welche Tätigkeiten verrichte ich an der Einsatzstelle?2019-02-27T21:20:12+01:00

Als SozialdienerIn unterstützt du die Arbeit der MitarbeiterInnen an der Einsatzstelle. Mehr Infos zu den Tätigkeiten der Einsatzstellen findest du hierEinsatzstellen.

Wie viele Stunden pro Woche arbeite ich?2019-02-27T21:20:33+01:00

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit darf 34 Stunden nicht überschreiten. Die Aufteilung auf die einzelnen Wochentage wird zwischen der Einsatzstelle und dir vereinbart.

Welche Pflichten habe ich als AuslandsdienerIn?2019-02-28T12:49:55+01:00

Als zivildienstpflichtiger Mann musst du dich selbst bei der Zivildienstserviceagentur vor dem Sozialdienst melden, falls der Auslandsdienst als Zivilersatzdienst geleistet wird. Mehr Infos findest du oben unter “Gilt der Auslandsdienst als Zivildienst?”.

Die Botschaft der Republik Österreich in Tel Aviv entweder durch persönliches Erscheinen oder per E-Mail von deinem Dienstantritt in Kenntnis setzen sowie während des gesamten Auslandsdienstes je nach den örtlichen Gegebenheiten angemessenen Kontakt zu derselben zu halten
Die Botschaft der Republik Österreich in Tel Aviv über durch Wechsel des Einsatzortes bzw. Dienstreisen bedingte Ortsveränderungen unverzüglich zu informieren. Der Botschaft muss jederzeit dein jeweiliger ständiger Aufenthaltsort bekannt oder über die ihr bekannt gegebene Kontaktadresse der Dienststelle unmittelbar erfragbar sein.
In Krisenfällen (insbesondere bei Naturkatastrophen, Terroranschlägen, politischen oder sozialen Unruhen im Einsatzland) unverzüglich mit dem Verein Kontakt aufnehmen.

In Krisenfällen sämtlichen Empfehlungen und Aufforderungen der Botschaft der Republik Österreich in Tel Aviv unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten, auch wenn noch keine diesbezügliche Stellungnahme des Vereins vorliegt.
Den Verein (Finanzreferat) über sämtliche Vereinbarungen mit der Einsatzstelle betreffend Aufgabenstellung, Arbeits- und Zeiteinteilung, Urlaubsregelung, insbesondere auch hinsichtlich etwaiger finanzieller oder sonstiger Unterstützung des Auslandsdieners durch die Einsatzstelle in Kenntnis zu setzen und über jegliche diesbezügliche Änderung auf dem Laufenden zu halten.
Während deines Einsatzes Kontakt zum Verein halten.
Die zwei Dienstberichte (Zwischenbericht und Endbericht) zeitgerecht, vollständig und korrekt zu erstellen und zu übermitteln.
Den in Zusammenhang mit Krankheitsfall und Freistellung bestehenden Meldepflichten in der vereinbarten Weise wahrnehmen und die diesbezüglichen Fristen selbständig einzuhalten.
Sich bei dienstbezogenen Fragen (vor allem zu Fragen der finanziellen Gebarung) zuerst an die zuständigen Stellen beim Verein zu wenden.
Den Verein regelmäßig über alle relevanten, dienstbezogenen Entwicklungen und Änderungen zu informieren.
Teilnahme an der monatlichen Israel-Onlinekonferenzund bei Möglichkeit auch Mittwochskonferenzen.

Was macht der Verein für mich?2019-02-28T12:51:48+01:00

Alle Informationen dazu findest du unter “Das bieten wir dir”.

Wie viel kostet mich der Auslandsdienst in Israel?2019-02-27T21:22:07+01:00

Für die Vorbereitung in Österreich ist ein Kostenbeitrag in der Höhe von 600€ zu zahlen. Ebenfalls selbst zu bezahlen sind die Hin- und Rückflüge, Impfungen sowie persönliche Ausgaben, die das Taschengeld übersteigen.

Welche Leistungen bekomme ich dafür?2019-02-27T21:22:26+01:00

Der Verein Österreichischer Auslandsdienst und die Israeli Volunteer Association übernehmen die Kosten für die Unterkunft, Taschengeld, Versicherung, Mittagessen an der Einsatzstelle, Visum und das pädagogische Programm in Israel.

Wie viel Taschengeld erhalte ich?2019-02-27T21:22:44+01:00

Das Taschengeld beläuft sich auf monatlich 340€.

Bekomme ich eine Förderung?2019-02-27T21:23:00+01:00

Die Förderung wird im Programm “Understanding Israel” über das Taschengeld ausbezahlt Eine zusätzliche finanzielle Förderung ist nicht möglich.

Kann ich Familienbeihilfe beziehen?2019-02-27T21:23:16+01:00

Ja, grundsätzlich ist man als SozialdienerIn Familienbeihilfe bezugsberechtigt, in der Zeit zwischen Ausbildungsende und Dienstantritt, sowie auch während des Auslandsdienstes selbst. Hierzu ist nur die Einreichung eines Formulars beim zuständigen Finanzamt notwendig. Das Formular wird dir rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Anspruch auf Familienbeihilfe hast du allerdings nur bis zum Alter von 24. (bzw. bis zum Alter von 25, solltest du bereits Zivildienst im Inland geleistet haben).

Wie schaut meine Versicherung aus?2019-02-27T21:23:42+01:00

Du bist während deines Sozialdienstes krankenversichert, unfallversichert und pensionsversichert. Wir schließen für dich ebenfalls eine Zusatzkrankenversicherung ab.

Was mache ich im Krankheitsfall oder nach einem Unfall?2019-02-27T21:23:58+01:00

Im Krankheitsfall oder nach einem Unfall deckt deine Zusatzkrankenversicherung die Kosten der Behandlung in Israel ab. Du musst die Kosten dafür vorstrecken und bekommst sie unkompliziert zurückerstattet. Bei hohen Kosten kannst du dich an die Zusatzversicherung wenden, damit diese die Kosten direkt übernimmt. Die Zusatzversicherung kann in Notfällen auch einen Krankentransport nach Österreich organisieren. Wichtig ist, dass du im Krankheitsfall oder nach einem Unfall uns informierst, damit wir die nächsten Schritte beraten können.

Wie schaut es mit Urlaub aus?2019-02-27T21:24:15+01:00

Während deines Auslandsdienstes hast du 25 Urlaubstage, deren Verwendung du mit deiner Einsatzstelle klärst. Am Loewenstein Rehabilitation Center musst du zu Dienstbeginn 4 Urlaubstage verbrauchen, während das Krankenhaus deinen Sozialdienst rechtlich freigibt.

Kann ich meinen Auslandsdienstes vorzeitig abbrechen?2019-02-27T21:24:32+01:00

Ja, ein vorzeitiger Abbruch ist möglich. Bevor es dazu kommt, versuchen wir jedoch gemeinsam, jegliche Probleme und Konflikte zu lösen, damit du deinen Sozialdienst abschließen kannst.

Welche Berichte muss ich schreiben?2019-02-27T21:24:47+01:00

Weil dein Sozialdienst vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz mitfinanziert wird, musst du zur Diensthälfte einen Zwischenbericht und zum Dienstende einen Endbericht schreiben. Wir stellen dir dafür Vorlagen zur Verfügung und leiten die Berichte an das Ministerium weiter.

Wie sicher ist Israel?2019-02-27T21:25:10+01:00

Als SozialdienerIn in Israel hast du wenig zu befürchten, solange du dich an gewisse Regeln hälst. Beim On-Arrival Seminar der Israeli Volunteer Association wirst du ausführlich über Sicherheit und Verhalten informiert werden, was du ohne Gefahr machen kannst und was du vermeiden sollst. Das Bundesministerium für Integration, Europa und Äußeres empfiehlt v.a., Grenzgebiete zu meiden. Denn zwischen dem Gaza-Streifen und Israel kommt es nach wie vor zu einem Austausch von feindseligen Handlungen inklusive grenzüberschreitendem Mörser- und Raketenfeuer von Gaza auf israelisches Gebiet. Bis dato betrifft das vor allem das Gebiet in unmittelbarer Nähe Gazas, in denen du nicht wohnen oder arbeiten wirst. Aber auch Jerusalem ist insbesondere zu jüdischen und muslimischen Feiertagen sowie zum muslimischen Freitagsgebet spannungsgeladen. Auch wenn der Tourismus bisher kein Ziel dieser Handlungen ist, so sind dennoch die Gebiete um den Gazastreifen zu meiden und aufmerksam die Entwicklungen in den Medien zu verfolgen. Im libanesischen und im syrischen Grenzgebiet haben sich die Spannungen erhöht. Angesichts der aktuellen Sicherheitslage wird landesweit zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen. Menschenansammlungen sollten gemieden werden, während deines Sozialdienstes ist es dir nicht gestattet, an politischen Demonstrationen teilzunehmen. Im europäischen Vergleich kommt Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl relativ selten vor. Gleichzeitig bleibt Israel das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. In den letzten Jahren sind Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund signifikant zurückgegangen. Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern. Als Freiwillige solltest du dich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) vertraut machen und ggf. die Anweisungen der israelischen Zivilschutzbehörden befolgen.

 

Brauche ich eine Kreditkarte in Israel?2019-02-27T21:25:29+01:00

Ja, in Israel brauchst du eine Kreditkarte. Damit erleichterst du dir z.B. Arztbesuche oder das Abschließen eines Handyvertrags.

Was muss ich nach der Rückkehr aus dem Ausland machen?2019-02-27T21:25:45+01:00

Nach deiner Rückkehr besuchst du das Rückkehrertreffen in Österreich. Wir möchten außerdem, dass du eine Möglichkeit hast, von deinen Erfahrungen zu erzählen. Daher planen wir mit dir gemeinsam einen Vortrag an einer Schule oder in deinem Ort, um von deinem Sozialdienst in Israel zu erzählen.

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