Weil dein Sozialdienst vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz mitfinanziert wird, musst du zur Diensthälfte einen Zwischenbericht und zum Dienstende einen Endbericht schreiben. Wir stellen dir dafür Vorlagen zur Verfügung und leiten die Berichte an das Ministerium weiter.